

Neben der Spezialisierung auf Strafrecht betreut die Kanzlei auch Mandate im Zivilrecht und führt Gewaltschutzverfahren durch. Die kompetente rechtliche Vertretung ist in all diesen Bereichen gewährleistet.
Da nur ein Bruchteil aller Strafverfahren mit einem Freispruch enden, ist es wichtig, frühzeitig einen erfahrenen Anwalt einzuschalten. Besonders im Ermittlungsverfahren können entlastende Beweise und rechtliche Argumente noch effektiv eingebracht werden, um eine Einstellung zu erreichen.
Eine professionelle Strafverteidigung zielt darauf ab, das Verfahren möglichst ohne Eintrag im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis zu beenden. Dies gelingt in über der Hälfte der Fälle durch eine Einstellung. Die Staatskasse trägt dann die Kosten, mit Ausnahme der Anwaltsgebühren.
Die erste Einschätzung ist kostenlos. Die weiteren Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Bedarf ist auch die Beantragung von Pflichtverteidigung oder Prozesskostenhilfe möglich.