Die strafrechtlichen Tätigkeiten der Kanzlei Dill umfassen:
Körperverletzungsdelikte
Diebstahl/Unterschlagung
Beleidigungsdelikte
Nötigung/Bedrohung
Betrug
Raub/Erpressung
Urkundenfälschung
Sachbeschädigung
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Haus- und Landfriedensbruch
Geld- und Wertzeichenfälschung
Falschaussagen
Begünstigung/Hehlerei
Brandstiftung
Erwerb, Besitz sowie Handeltreiben mit Betäubungsmittel, BtMG, NpSG, CanG
Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit am Steuer, MPU, Entzug der Fahrerlaubnis
Bußgelder, Bußgeldbescheide, Fahrverbot, Einspruch
Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden
Sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung/Belästigung, Vergewaltigung, Verbreitung/Erwerb/Besitz pornographischer Inhalte, Zuhälterei, Menschenhandel
Steuerhinterziehung, Insolvenzdelikte, Bankrott, Untreue, Kreditbetrug, Begünstigung
Mord, Totschlag
illegales Glücksspiel, Wilderei, Bestechung, Straftaten im Amt
Gegen ein erstinstanzliches Urteil kann je nach Instanz Berufung oder Revision eingelegt werden – die Frist beträgt in der Regel eine Woche ab Urteilsverkündung. Bleiben Rechtsmittel erfolglos und werden Grundrechte verletzt, kommt als letzte Möglichkeit eine Verfassungsbeschwerde in Betracht.
Als spezialisierter Strafverteidiger verfolge ich eine klare Verteidigungsstrategie: Ich setze auf Verfahrenseinstellungen statt riskanter Freisprüche. Nach der Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamts (Berichtsjahr 2022) wurden bundesweit schätzungsweise 50–60 % der Ermittlungs- und Strafverfahren eingestellt. Diese allgemeine Quote lässt sich nicht auf den Ausgang eines einzelnen Mandats übertragen, zeigt aber, warum eine auf Einstellung ausgerichtete Verteidigungsstrategie oft erfolgversprechend ist.
Als Rechtsanwalt, seit 2023 bei der Rechtsanwaltskammer Koblenz zugelassen, mit Studium und Referendariat in Mainz bzw. am OLG Frankfurt und Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht, setze ich mich engagiert und diskret für Ihre Rechte ein. Mehr zu meinem Werdegang
