Gewaltschutzverfahren

Der Schutz vor häuslicher Gewalt, Stalking und Bedrohung ist ein fundamentales Recht. Als Ihr Rechtsanwalt unterstütze ich Sie dabei, die Schutzmöglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes schnell und effektiv zu nutzen.

Ihre Kanzlei für Gewaltschutzverfahren in Mainz

Seit 2002 gilt das sog. Gewaltschutzgesetz. Damit wollte der Gesetzgeber den Bürgern die Möglichkeit bieten, zivilrechtlichen Rechtsschutz vor Gewalttaten und Nachstellung zu ermöglichen.

Relevante Vorschriften

§ 1, 2 GewSchG, §§ 823, 1004 BGB

Voraussetzungen

Verletzung des Körpers, der Gesundheit, Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung des Opfers oder
Drohung mit unter 1. Genannten,
Eindringen in eine Wohnung oder Stalking/Nachstellung.

Das kann ich für Sie übernehmen:

Beantragung eines Kontakt- und Annäherungsverbots (Gewaltschutzbeschluss).
Vertretung im Gewaltschutzverfahren vor dem Familiengericht.
Stellung und Durchsetzung eines Strafantrages gegen den Täter.

Den Gerichten stehen viele Möglichkeiten zur Verfügung, gegen die Täter vorzugehen und die Opfer zu schützen. So kann den Tätern verboten werden, die Wohnung des Opfers zu betreten oder sich diesem überhaupt zu nähern (Annäherungsverbot).

Im Gewaltschutzverfahren besteht die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe. Gerne prüfe ich für Sie, ob Ihre Kosten übernommen werden.

Kontakt

Nutzen Sie eine erste kostenfrei angebotene Ersteinschätzung!

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Münsterstraße 8, 55116 Mainz
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