Einigung

Meine Verteidigungsstrategie

Als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht ist es mein Ziel, Ihr Ermittlungs- oder Strafverfahren mit einer Einstellung zu beenden! Ihre Interessen stehen immer an erster Stelle.

Warum Einstellung und nicht Freispruch? Lediglich ca. 2 – 3 %¹ aller Ermittlungs- und Strafverfahren enden in Deutschland mit einem Freispruch.

Jedoch werden schätzungsweise 50 – 60 % der Verfahren eingestellt².

Das Ergebnis kommt einem Freispruch in vielen Fällen sehr nahe: Je nach Einstellungsgrund – etwa nach § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts oder nach §§ 153, 153a StPO – entsteht regelmäßig kein Eintrag im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis, und die Staatskasse trägt meist die Verfahrenskosten (mit Ausnahme Ihrer Rechtsanwaltsgebühren). Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verfahren später wieder aufgenommen werden kann, hängt vom jeweiligen Einstellungsgrund ab.

Wird ein Verfahren weder eingestellt noch endet es mit einem Freispruch, kommt es in der Regel zu einer Verurteilung. Diese allgemeinen Statistiken ersetzen zwar keine individuelle Einschätzung Ihres konkreten Falls, zeigen aber, warum ich stets eine Lösung suche, das Verfahren ohne ein ungewisses Urteil zum Abschluss zu bringen.

Ich sehe es als meine Pflicht, Sie vor dem Risiko eines ungewissen Urteils zu schützen.

Meine Ziele erreiche ich für Sie mit einer sorgsamen und gründlichen Verteidigung. Nach Mandatsannahme beginne ich sofort mit der Verteidigung. Wir arbeiten sehr eng zusammen, um den Sachverhalt und die Hintergründe zu erforschen, damit ich Ihnen zügig eine rechtliche Einschätzung der Situation verschaffen kann.

Sollte sich Ihr Verfahren noch im Ermittlungsverfahren befinden, ist mein Ziel, die Erhebung der Anklage zu verhindern!

Entlastende Gründe sowie Beweisanträge sollten der Staatsanwaltschaft so früh wie möglich vorgetragen werden, da die Erfolgsaussichten des Verfahrens mit fortschreitendem Verfahrensstand in der Regel sinken.

Für den Verteidiger stellt sich nicht die Frage, ob der Mandant tatsächlich schuldig ist oder nicht. Dies ist Aufgabe des Gerichts. Die Aufgabe des Verteidigers besteht darin, für den Schuldigen sowie Unschuldigen alles zu tun, um deren Rechte im Strafverfahren zu wahren und durchzusetzen.

Dabei habe ich als Verteidiger keine Scheu, Konflikte mit dem Gericht, der Staatsanwaltschaft oder anderen Behörden einzugehen – wenn es sein muss.

Eine konfliktreiche Verteidigung ist jedoch nicht immer sinnvoll – ein kompromissbereites Verhalten führt ebenfalls häufig zu einer Einstellung.  

¹ Statistisches Bundesamt
² Justizministerium Niedersachsen, Universität Tübingen

Waldemar Dill

Waldemar Dill ist Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Dill, seit 2023 zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Koblenz mit Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht. Er berät und vertritt Mandanten mit fachlicher Kompetenz, strategischem Weitblick und persönlichem Engagement. Sein Anspruch ist eine klare, transparente Beratung sowie eine konsequente Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten.
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