

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der frühen Intervention. Rechtsanwalt Dill setzt auf aktive Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren und strebt vorrangig eine Einstellung des Verfahrens an. Dies verhindert einen Eintrag ins Bundeszentralregister und schützt damit die berufliche und private Zukunft des Mandanten. Alle prozessualen Möglichkeiten werden gezielt für dieses Ziel genutzt.
Der Fokus der Kanzlei liegt auf dem Kernbereich des Strafrechts. Ergänzend betreut Rechtsanwalt Dill auch zivilrechtliche Mandate. Neben dem Zivil- und Strafrecht liegt ein besonderer Schwerpunkt auf Gewaltschutzverfahren.
Bei ersten Anzeichen strafrechtsrelevanter Vorwürfe ist rasches Handeln geboten. Dies gilt besonders bei Erhalt von Vorladungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft. Auch ein überraschender Durchsuchungsbeschluss oder die Beschlagnahme von Unterlagen erfordern sofortige anwaltliche Unterstützung.
Die erste Einschätzung zum Kennenlernen und zur ersten rechtlichen Orientierung führt Rechtsanwalt Dill ohne Kostenberechnung durch. Die weitere Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Verfahrens und den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Bei entsprechenden Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Pflichtverteidigerbestellung oder der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe.