

Neben dem Rechtsgebiet Strafrecht als Schwerpunkt übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden auch Mandate im Zivilrecht sowie Gewaltschutzverfahren. Die professionelle juristische Vertretung ist in allen Bereichen gewährleistet.
Die Statistik zeigt, dass nur wenige Strafverfahren mit einem Freispruch enden. Im Ermittlungsverfahren können jedoch noch effektiv entlastende Beweise eingebracht und rechtliche Argumente vorgetragen werden, um eine Einstellung zu erreichen.
Die Strafverteidigung zielt auf einen Verfahrensabschluss ohne Einträge in Führungszeugnis oder Bundeszentralregister ab. In über der Hälfte der Fälle gelingt eine Einstellung, bei der die Staatskasse die Verfahrenskosten trägt.
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Die weiteren Gebühren basieren auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Bedarf kann Pflichtverteidigung oder Prozesskostenhilfe beantragt werden. Die räumliche Nähe zwischen Mainz und Wiesbaden hält zusätzliche Fahrtkosten gering.