Untersuchungshaft

Untersuchungshaft und Haftbefehl

Die Untersuchungshaft ist eine der einschneidendsten Maßnahmen des Strafrechts. Sie wird auf Grundlage eines Haftbefehls angeordnet und kann tiefgreifende Konsequenzen für den Betroffenen haben. Hier erfahren Sie, was ein Haftbefehl bedeutet, wann Untersuchungshaft verhängt wird und wie Sie Ihre Rechte wahren können.

1. Was ist ein Haftbefehl?

  • Dringender Tatverdacht: Es müssen gewichtige Gründe vorliegen, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen hat.
  • Haftgrund: Mindestens einer der gesetzlich geregelten Haftgründe muss gegeben sein.
  • Verhältnismäßigkeit: Die Anordnung der Haft darf nicht außer Verhältnis stehen.

2. Wann wird Untersuchungshaft angeordnet?

Die Untersuchungshaft wird nach § 112 StPO nur unter bestimmten Bedingungen verhängt:

  • Fluchtgefahr
    Es besteht die Gefahr, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren durch Flucht entzieht.
  • Verdunkelungsgefahr
    Es wird vermutet, dass der Beschuldigte Beweismittel vernichten oder Zeugen beeinflussen könnte.
  • Wiederholungsgefahr
    Bei bestimmten schweren Straftaten, wenn die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte weitere Taten begeht.
  • Schwere       der      Tat
    Bei besonders schweren Straftaten (z. B. Mord) kann Untersuchungshaft auch ohne weitere Haftgründe verhängt werden.

3. Rechte des Beschuldigten in Untersuchungshaft

Als Beschuldigter haben Sie trotz Haft wichtige Rechte:

  • Recht auf Verteidigung: Sie können jederzeit einen Strafverteidiger hinzuziehen (§ 137 StPO).
  • Haftprüfung: Sie haben das Recht, die Überprüfung der Haftgründe zu beantragen (§ 117 StPO).
  • Kontakt zur Außenwelt: Briefe und Besuche sind grundsätzlich erlaubt, können aber überwacht werden.
  • Gesundheitliche Versorgung: Der Zugang zu medizinischer Versorgung ist sicherzustellen.

4. Was tun, wenn ein Haftbefehl vorliegt?

  • Schweigen Sie!

Geben Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie sich mit einem Anwalt beraten haben.

  • Einen Anwalt kontaktieren

Ein Strafverteidiger kann: den Haftbefehl prüfen, Haftgründe entkräften, einen Antrag auf Haftprüfung oder Aussetzung der Haft stellen (§ 116 StPO).

  • Verhalten in der Haft

Kooperieren Sie mit den Behörden, aber äußern Sie sich nicht ohne rechtlichen Beistand.

Nutzen Sie Ihre Rechte, insbesondere das Recht auf Verteidigung.

5. Wie kann ein Haftbefehl aufgehoben werden?

Ein Haftbefehl kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt werden (§ 116 StPO):

  • Gegen Kaution: Zahlung einer Sicherheitsleistung.
  • Auflagen: Meldepflicht, Wohnsitznahme oder Abgabe des Reisepasses.
  • Entkräftung der Haftgründe: Nachweisen, dass keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht.

6. Fazit

Untersuchungshaft ist eine einschneidende Maßnahme, die eine schnelle und kompetente Verteidigung erfordert. Als erfahrener Anwalt kann ich entscheidend dazu beitragen, die Haft zu verkürzen oder aufzuheben.

Rechtsanwalt Waldemar Dill
Rechtsanwalt Waldemar Dill
Erstkontakt
Location-Icon

Standort

Münsterstraße 8, 55116 Mainz
Clock-Icon

Sprechzeiten

Mo-Fr: 9:00 - 17:00 Uhr
© 2025 Kanzlei Dill