
Ein Strafbefehl ist eine schnelle Möglichkeit der Staatsanwaltschaft, ein Strafverfahren ohne Gerichtsverhandlung abzuschließen. Doch er kann weitreichende Konsequenzen haben. Hier erfahren Sie, wie Sie reagieren sollten und welche Optionen Sie haben.
Ein Strafbefehl ist ein Urteil ohne Hauptverhandlung (§ 407 StPO). Er wird von der Staatsanwaltschaft beantragt und durch einen Richter erlassen.
a. Frist beachten
Sie haben 2 Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen (§ 410 StPO). Verstreicht diese Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig.
b. Ruhe bewahren
Überstürzte Reaktionen sind unangebracht. Prüfen Sie die Vorwürfe sorgfältig und ziehen Sie mich zu Rate.
c. Strafbefehl prüfen
Überprüfen Sie den Strafbefehl auf:
Ein Einspruch ist sinnvoll, wenn:
Ein Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei Gericht eingelegt werden (§ 410 Abs. 1 StPO).
Hauptverhandlung: Nach dem Einspruch kommt es in der Regel zu einer Gerichtsverhandlung, bei der Sie sich verteidigen können. Genau so häufig lässt sich jedoch auch auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken. Als erfahrener Strafverteidiger helfe ich Ihnen hierbei gerne.
Mögliche Ergebnisse:
Wenn der Strafbefehl rechtskräftig wird, hat das ähnliche Konsequenzen wie ein Urteil:
Sofort! Als erfahrener Strafverteidiger kann ich den Strafbefehl rechtlich prüfen und einschätzen, ob ein Einspruch Erfolgsaussichten hat. So vermeiden Sie unnötige Risiken und maximieren Ihre Chancen.
Ein Strafbefehl sollte niemals ignoriert werden. Es lohnt sich, die Vorwürfe genau zu prüfen und rechtzeitig Einspruch zu erheben, wenn Zweifel bestehen.
