
Eine Anzeige wegen Körperverletzung kommt für die meisten Betroffenen völlig überraschend. Ein Streit, eine eskalierte Situation oder ein Missverständnis und plötzlich erhalten Sie Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Viele Mandanten schildern mir in dieser Situation dieselben Gefühle: Unsicherheit, Angst vor Konsequenzen und die Sorge, etwas falsch zu machen.
Als Rechtsanwalt aus Mainz mit Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht und in der Strafverteidigung in Mainz vertrete ich Mandanten, die genau vor dieser Frage stehen: Anzeige wegen Körperverletzung – was tun?
Mein Ziel ist es, Sie frühzeitig zu schützen und Ihr Verfahren möglichst ohne Hauptverhandlung zu beenden.
Eine Anzeige wegen Körperverletzung bedeutet zunächst nur, dass jemand den Verdacht geäußert hat, Sie hätten eine Körperverletzung begangen. Ob dieser Vorwurf zutrifft, ist zu diesem Zeitpunkt vollkommen offen. Trotzdem wird mit der Anzeige ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Bereits eine einfache Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB liegt vor, wenn jemand körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt wird. Dabei genügt oft schon ein Stoßen, ein Schlag oder das Zufügen von Schmerzen, auch ohne sichtbare Verletzungen.
Wichtig ist:
Eine Anzeige wegen Körperverletzung ist keine Verurteilung. Und sie muss auch nicht zwangsläufig in einer Gerichtsverhandlung enden.
Die wichtigste Frage lautet: Anzeige wegen Körperverletzung – was tun?
Meine klare Antwort: Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine vorschnellen Angaben zur Sache.
Sie sind nicht verpflichtet, sich gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu äußern. Viele Beschuldigte glauben, sie müssten den Sachverhalt „richtigstellen“. In der Praxis führt das jedoch häufig dazu, dass Aussagen missverstanden oder später gegen Sie verwendet werden.
Bevor Sie reagieren, sollte immer geklärt werden:
Erst nach Akteneinsicht lässt sich sinnvoll entscheiden, wie auf eine Anzeige wegen Körperverletzung reagiert werden sollte.
| Verfahrensphase | Was passiert konkret? | Worauf es jetzt ankommt |
|---|---|---|
| Anzeigeerstattung | Der Vorwurf der Körperverletzung wird aufgenommen | Noch keine Verurteilung – keine Aussagen zur Sache machen |
| Ermittlungsverfahren | Beweise und Zeugenaussagen werden gesammelt | Frühzeitige Verteidigung erhöht die Chance auf Einstellung |
| Akteneinsicht | Verteidiger erhält vollständige Ermittlungsakte | Grundlage für jede sinnvolle Verteidigungsstrategie |
| Entscheidung der Staatsanwaltschaft | Einstellung oder Anklageerhebung | Ziel: Einstellung oder Verhinderung der Anklage |
| Zwischenverfahren | Gericht prüft die Anklage | Letzte Chance, eine Hauptverhandlung zu vermeiden |
| Hauptverhandlung | Beweisaufnahme und Urteil | Statistisch über 95% Verurteilungsrisiko |
Als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht ist es mein klares Ziel, Ihr Ermittlungs- oder Strafverfahren mit einer Einstellung zu beenden. Der Grund dafür ist nüchtern und statistisch belegt.
Lediglich etwa 2–3 % aller Ermittlungs- und Strafverfahren enden in Deutschland mit einem Freispruch. Demgegenüber werden schätzungsweise 50–60 % der Verfahren eingestellt. Für Mandanten ist das Ergebnis nahezu gleich: kein Eintrag im Bundeszentralregister, kein Eintrag im Führungszeugnis und eine endgültige Beendigung des Verfahrens ohne erneute Verfolgungsmöglichkeit.
Demgegenüber steht ein statistisches Risiko von über 95 %, bei einer Hauptverhandlung eine Verurteilung zu riskieren. Vor diesem Hintergrund sehe ich es als meine Pflicht, Sie vor dem Risiko eines ungewissen Urteils zu schützen.
Nicht jede Anzeige wegen Körperverletzung betrifft denselben Tatvorwurf. Das Strafrecht unterscheidet unter anderem:
Welche Einordnung vorgenommen wird, hat erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß und die Verteidigungsstrategie. Deshalb ist eine genaue Prüfung des Tatvorwurfs unerlässlich.
Viele Mandanten befürchten sofort eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Tatsächlich hängt das mögliche Strafmaß von zahlreichen Faktoren ab: Tatvorwurf, Vorstrafen, Beweislage und nicht zuletzt vom Verteidigungsverlauf.
Als Rechtsanwalt erlebe ich regelmäßig, dass Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt werden können. Insbesondere dann, wenn frühzeitig anwaltlich eingegriffen wird.
Viele Beschuldigte möchten sich erklären. Dabei stellt sich für mich als Verteidiger nicht die Frage, ob ein Mandant schuldig ist oder nicht. Das ist Aufgabe des Gerichts.
Meine Aufgabe besteht darin, für Schuldige wie Unschuldige alles zu tun, um deren Rechte im Strafverfahren zu wahren und durchzusetzen. Dazu gehört es auch, Konflikte mit Staatsanwaltschaft oder Behörden einzugehen, wenn es erforderlich ist oder bewusst einen kompromissbereiten Weg zu wählen, wenn dieser zu einer Einstellung führt.
Ich vertrete Mandanten im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Auch als Anwalt in Wiesbaden und in der Strafverteidigung in Wiesbaden übernehme ich die Verteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren. Unabhängig vom Verfahrensort verfolge ich stets dasselbe Ziel: eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens oder – falls Anklage erhoben wird – die Vermeidung einer Hauptverhandlung, um Sie vor unnötigen Risiken zu schützen.
Die Vergütung meiner anwaltlichen Tätigkeit richtet sich abhängig vom Umfang und der Bedeutung der Sache entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung.
Gerade bei komplexen oder besonders bedeutenden Verfahren ist eine individuelle Honorarvereinbarung sinnvoll, um den tatsächlichen Aufwand realistisch abzubilden. Transparenz und Klarheit stehen dabei für mich im Vordergrund.
Eine Anzeige wegen Körperverletzung ist kein Bagatelldelikt, auch wenn der Vorwurf zunächst harmlos erscheint. Strafverfahren folgen ihrer eigenen Logik. Diese Logik lässt sich nur beeinflussen, wenn frühzeitig und strategisch gehandelt wird.
Mein Ziel ist es, Sie vor den Risiken eines ungewissen Urteils zu schützen und Ihr Verfahren so früh wie möglich zu einem Abschluss zu bringen – mit einer sorgfältigen, konsequenten und durchdachten Verteidigung.
Was passiert, wenn ich eine Anzeige wegen Körperverletzung bekomme?
Wenn Sie eine Anzeige wegen Körperverletzung erhalten, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Das bedeutet nicht automatisch, dass es zu einer Anklage oder Verurteilung kommt. In vielen Fällen wird das Verfahren eingestellt, insbesondere wenn frühzeitig entlastende Umstände vorgetragen werden. Wichtig ist, keine vorschnellen Aussagen zu machen und zunächst Akteneinsicht nehmen zu lassen.
Anzeige wegen Körperverletzung – was tun als Beschuldigter?
Die wichtigste Antwort auf die Frage „Anzeige wegen Körperverletzung – was tun?“ lautet: Ruhe bewahren und schweigen. Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern. Erst nach Kenntnis der Ermittlungsakte lässt sich beurteilen, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist. Frühzeitige anwaltliche Unterstützung erhöht die Chancen erheblich, das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zu beenden.
Droht bei einer Anzeige wegen Körperverletzung automatisch eine Strafe?
Nein. Eine Anzeige wegen Körperverletzung führt nicht automatisch zu einer Strafe. Viele Verfahren werden mangels Tatnachweis, wegen geringer Schuld oder aus anderen Gründen eingestellt. Ob und welche Strafe droht, hängt unter anderem von der Beweislage, dem konkreten Tatvorwurf und dem bisherigen Verlauf des Verfahrens ab.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt wird?
Statistisch gesehen werden etwa 50–60 % aller Ermittlungs- und Strafverfahren in Deutschland eingestellt. Demgegenüber enden nur rund 2–3 % mit einem Freispruch. Gerade bei einer Anzeige wegen Körperverletzung bestehen im Ermittlungsverfahren oft gute Chancen auf eine Einstellung, wenn frühzeitig und strategisch gehandelt wird. Ziel sollte es sein, eine Hauptverhandlung und das damit verbundene Risiko eines ungewissen Urteils zu vermeiden.
Brauche ich bei einer Anzeige wegen Körperverletzung einen Anwalt?
Ein Anwalt ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, in der Praxis jedoch dringend zu empfehlen. Gerade bei einer Anzeige wegen Körperverletzung entscheidet die frühe Verteidigungsstrategie über den Ausgang des Verfahrens. Als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht und in der Strafverteidigung in Mainz ist es mein Ziel, Verfahren frühzeitig zu beenden und Mandanten vor unnötigen Risiken zu schützen.
Was kostet ein Anwalt bei einer Anzeige wegen Körperverletzung?
Die Kosten hängen vom Umfang und der Bedeutung des Verfahrens ab. Die Vergütung meiner anwaltlichen Tätigkeit richtet sich abhängig vom Einzelfall entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung. In einem persönlichen Gespräch lässt sich transparent klären, welche Kosten im konkreten Fall zu erwarten sind.
