Einigung

Meine Verteidigungsstrategie

Als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht ist es mein Ziel, Ihr Ermittlungs- oder Strafverfahren mit einer Einstellung zu beenden! Ihre Interessen stehen immer an erster Stelle.

Warum Einstellung und nicht Freispruch? Lediglich ca. 2 – 3 %¹ aller Ermittlungs- und Strafverfahren enden in Deutschland mit einem Freispruch.

Jedoch werden schätzungsweise 50 – 60 % der Verfahren eingestellt². Das Ergebnis ist fast das Gleiche:

kein Eintrag im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis – grds. vollständige Beendigung des Verfahrens ohne Möglichkeit einer erneuten Verfolgung meiner Mandanten. Die Staatskasse trägt die Kosten, mit Ausnahme Ihrer Rechtsanwaltsgebühren.

Das Risiko eine Verurteilung zu riskieren liegt (statistisch gesehen) bei über 95 %. Deshalb suche ich stets eine Lösung für Sie, das Verfahren ohne ein ungewisses Urteil zum Abschluss zu bringen.

Ich sehe es als meine Pflicht, Sie vor dem Risiko eines ungewissen Urteils zu schützen.

Meine Ziele erreiche ich für Sie mit einer sorgsamen und gründlichen Verteidigung. Nach Mandatsannahme beginne ich sofort mit der Verteidigung. Wir arbeiten sehr eng zusammen, um den Sachverhalt und die Hintergründe zu erforschen, damit ich Ihnen zügig eine rechtliche Einschätzung der Situation verschaffen kann.

Sollte sich Ihr Verfahren noch im Ermittlungsverfahren befinden, ist mein Ziel, die Erhebung der Anklage zu verhindern!

Entlastende Gründe sowie Beweisanträge sollten der Staatsanwaltschaft so früh wie möglich vorgetragen werden, da die Erfolgsaussichten des Verfahrens mit fortschreitendem Verfahrensstand in der Regel sinken.

Für den Verteidiger stellt sich nicht die Frage, ob der Mandant tatsächlich schuldig ist oder nicht. Dies ist Aufgabe des Gerichts. Die Aufgabe des Verteidigers besteht darin, für den Schuldigen sowie Unschuldigen alles zu tun, um deren Rechte im Strafverfahren zu wahren und durchzusetzen.

Dabei habe ich als Verteidiger keine Scheu, Konflikte mit dem Gericht, der Staatsanwaltschaft oder anderen Behörden einzugehen – wenn es sein muss.

Eine konfliktreiche Verteidigung ist jedoch nicht immer sinnvoll – ein kompromissbereites Verhalten führt ebenfalls häufig zu einer Einstellung.  

¹ Statistisches Bundesamt
² Justizministerium Niedersachsen, Universität Tübingen

Rechtsanwalt Waldemar Dill
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