
Die Tabelle für die Strafen bei Bedrohung zeigt, welche Geld- oder Freiheitsstrafe § 241 StGB im Jahr 2026 vorsieht. Entscheidend sind der Inhalt der Drohung, die angedrohte Tat und die Frage, ob die Äußerung öffentlich oder über verbreitete Inhalte erfolgt ist.
Die Strafe für Bedrohung reicht nach § 241 StGB von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Welcher Höchstbetrag gilt, hängt vor allem davon ab, welche Tat angedroht wurde und ob die Bedrohung öffentlich, in einer Versammlung oder durch das Verbreiten eines Inhalts begangen wurde.
| Form der Bedrohung | Gesetzlicher Strafrahmen |
|---|---|
| Androhung einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit oder eine Sache von bedeutendem Wert | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr |
| Androhung eines Verbrechens | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre |
| Wissentlich falsches Vortäuschen, dass ein Verbrechen bevorsteht | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre |
| Öffentliche Begehung, Begehung in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts bei der ersten Variante | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre |
| Entsprechende öffentliche Begehung bei Androhung oder Vortäuschung eines Verbrechens | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre |
Die Tabelle nennt ausschließlich die gesetzlichen Höchststrafen. Sie sagt nicht voraus, welche Sanktion in einem konkreten Verfahren verhängt wird. Eine pauschale Antwort auf die Frage, welche Strafe bei Bedrohung droht, ist deshalb ohne Kenntnis der Äußerung und ihres Zusammenhangs nicht möglich.
Eine Bedrohung nach § 241 StGB setzt voraus, dass jemand einem anderen die Begehung einer bestimmten rechtswidrigen Tat gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person in Aussicht stellt. Erfasst sind nur die im Gesetz genannten Rechtsgüter oder die Androhung eines Verbrechens. Grobe Beschimpfungen und diffuse Verwünschungen genügen daher nicht automatisch.
Typische Beispiele sind:
Die Äußerung kann persönlich, schriftlich, telefonisch oder digital übermittelt werden. Auch Bilder, Symbole und Gesten können im jeweiligen Kontext eine konkrete Drohung ausdrücken.
Der Täter muss die angedrohte Tat nicht wirklich ausführen wollen. Maßgeblich ist, ob er die Verwirklichung als von seinem Willen abhängig darstellt und die Erklärung nach ihrem objektiven Sinn als ernst gemeint erscheinen kann. Dass der Empfänger tatsächlich Angst bekommt, ist nicht zwingend Voraussetzung.
Ein Verbrechen ist eine rechtswidrige Tat, deren gesetzliche Mindeststrafe mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe beträgt. Die Einordnung richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen und nicht danach, welche Strafe der Täter im Einzelfall wahrscheinlich erhalten würde.
Mord und Raub sind beispielsweise Verbrechen. Eine angekündigte einfache Körperverletzung ist dagegen ein Vergehen, fällt aber wegen des Angriffs auf die körperliche Unversehrtheit unter § 241 Absatz 1 StGB.
Diese Unterscheidung erklärt, weshalb die Strafe bei Bedrohung unterschiedlich hoch ausfallen kann. Für die Androhung eines Verbrechens sieht das Gesetz bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Bei öffentlicher Begehung kann der Strafrahmen auf bis zu drei Jahre steigen.
Die konkrete Strafe bei Bedrohung richtet sich nicht nur nach dem gesetzlichen Höchstmaß. Das Gericht bewertet Schuld, Tatumstände und Auswirkungen der Tat individuell.
Besonders relevant sind:
Eine spontane Äußerung in einem wechselseitig aufgeheizten Streit ist anders zu bewerten als eine geplante, mehrfach wiederholte Todesdrohung. Eine feste Tariftabelle für einzelne Sätze gibt es deshalb nicht.
Geldstrafen werden in Tagessätzen festgesetzt. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schuld, die Höhe des einzelnen Tagessatzes grundsätzlich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.
„Bei Bedrohungsvorwürfen entscheidet selten ein einzelner Satz isoliert. Wortlaut, Vorgeschichte, Kommunikationsweg und vollständiger Gesprächsverlauf müssen zusammen geprüft werden.” Waldemar Dill, Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht
Bei der Bedrohung steht das Ankündigen einer bestimmten rechtswidrigen Tat im Mittelpunkt. Eine Nötigung liegt dagegen vor, wenn Gewalt oder die Drohung mit einem empfindlichen Übel eingesetzt wird, um eine andere Person zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen zu zwingen.
Beispiel: „Wenn du nicht zahlst, schlage ich dich” kann sowohl eine Bedrohung als auch eine Nötigung berühren. Die Aussage kündigt eine Körperverletzung an und soll zugleich ein bestimmtes Verhalten erzwingen.
Für Nötigung sieht das Bundesministerium der Justiz in § 240 of the German Criminal Code (StGB) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. In besonders schweren Fällen reicht der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Abhängig vom Sachverhalt kommen außerdem Nachstellung, Beleidigung, Erpressung, Störung des öffentlichen Friedens oder Gewaltdelikte in Betracht. Die rechtliche Einordnung sollte daher nicht allein anhand des umgangssprachlichen Begriffs „Drohung” erfolgen.
Nach einer Anzeige wegen Bedrohung die Strafe oder den Verfahrensausgang vorherzusagen, wäre unseriös. Zunächst prüfen Polizei und Staatsanwaltschaft, ob ein Anfangsverdacht besteht. Anschließend werden insbesondere Nachrichten, Zeugenaussagen, Aufnahmen und der Kontext der Kommunikation ausgewertet.
Eine Anzeige ist noch kein Beweis und führt nicht automatisch zu einer Verurteilung. Häufig bestehen Streitpunkte darüber, was genau gesagt wurde, wer eine Nachricht verfasst hat oder wie eine mehrdeutige Äußerung im konkreten Gespräch zu verstehen war.
Wer als Beschuldigter eine Vorladung erhält, darf schweigen. Einer rein polizeilichen Vorladung muss ein Beschuldigter grundsätzlich nicht folgen. Sinnvoll ist regelmäßig diese Reihenfolge:
Ob eine Criminal defense in Mainz, eine Criminal defense in Wiesbaden oder eine Vertretung aus einer anderen Stadt gewählt wird, ändert an diesen Beschuldigtenrechten nichts.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung kann eingestellt werden, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen einer Einstellung aus Opportunitätsgründen erfüllt sind. Ob dies möglich und sinnvoll ist, hängt von Beweislage, Schuldumfang und Verfahrensstand ab.
Eine Einstellung kommt beispielsweise in Betracht, wenn der Wortlaut nicht sicher nachweisbar ist, die Äußerung keinen Tatbestand des § 241 StGB erfüllt oder der erforderliche Vorsatz nicht belegt werden kann. Bei geringerer Schuld sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Einstellungen ohne oder mit Auflagen möglich.
The Strafprozessordnung des Bundesministeriums der Justiz regelt unter anderem die Einstellung wegen Geringfügigkeit in § 153 StPO und die Einstellung gegen Auflagen oder Weisungen in § 153a StPO. Eine Einstellung nach § 153a StPO setzt unter anderem voraus, dass es sich um ein Vergehen handelt, die Schwere der Schuld nicht entgegensteht und die erforderlichen Zustimmungen vorliegen.
Eine frühe Prüfung ist wichtig, weil entlastende Umstände oder Beweismittel möglichst vor einer Anklage vorgebracht werden sollten. Ein Lawyer from Mainz mit Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht kann nach Akteneinsicht beurteilen, ob eine Einlassung, ein Einstellungsantrag oder zunächst weiteres Schweigen zweckmäßig ist.
Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich abhängig vom Umfang und der Bedeutung der Sache entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Eine belastbare Kosteneinschätzung setzt deshalb Informationen zum Tatvorwurf und Verfahrensstand voraus.
Relevant ist beispielsweise, ob sich die Sache noch im Ermittlungsverfahren befindet, wie umfangreich die Akte ist und ob bereits ein Strafbefehl oder eine Anklage vorliegt. Dies gilt ebenso bei der Beauftragung eines Strafrecht Anwaltes in Darmstadt und Umgebung wie bei einer Verteidigung im übrigen Rhein-Main-Gebiet.
Wer sich akut bedroht fühlt, sollte sich aus der Gefahrensituation entfernen und die Polizei verständigen. Nachrichten, Sprachnachrichten, Anruflisten, Fotos und Namen möglicher Zeugen sollten unverändert gesichert werden.
Eine vorschnelle öffentliche Reaktion kann die Lage verschärfen und die Beweisführung erschweren. Bei fortdauernden Drohungen können neben dem Strafverfahren auch zivilrechtliche Schutzmaßnahmen in Betracht kommen.
Eine Strafe wegen Bedrohung lässt sich erst nach Prüfung des Tatbestands, der Beweise und möglicher Verfahrenshindernisse realistisch einschätzen. Der wichtigste erste Schritt ist, vom Schweigerecht Gebrauch zu machen und keine Erklärung ohne Kenntnis der Ermittlungsakte abzugeben.
Die Verteidigung sollte klären, ob § 241 StGB überhaupt erfüllt ist, ob die Urheberschaft feststeht und ob der vollständige Kontext dokumentiert wurde. Ziel kann je nach Aktenlage sein, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung zu erreichen und die Erhebung der Anklage zu verhindern.
Wann verjährt eine Bedrohung nach § 241 StGB?
Die Verfolgungsverjährung beträgt je nach Variante drei oder fünf Jahre. Für eine Bedrohung nach § 241 Absatz 1 StGB mit höchstens einem Jahr Freiheitsstrafe gilt eine Frist von drei Jahren; bei Varianten mit einem Höchstmaß von mehr als einem Jahr sind es fünf Jahre. Die Frist beginnt grundsätzlich mit Beendigung der Tat und kann durch gesetzlich bestimmte Ermittlungsmaßnahmen unterbrochen werden.
Kann eine Anzeige wegen Bedrohung zurückgenommen werden?
Eine Strafanzeige kann nicht im rechtlichen Sinne zurückgenommen werden, weil sie lediglich Behörden über einen möglichen Sachverhalt informiert. Ob nach einer Anzeige wegen Bedrohung Strafe droht, entscheidet deshalb nicht der Anzeigende. § 241 Absatz 5 StGB verweist jedoch auf die Strafantragsregeln der angedrohten Tat. Ist ein Strafantrag erforderlich, beträgt die Antragsfrist grundsätzlich drei Monate; seine Rücknahme kann die Verfolgung beeinflussen.
Was kann gegen einen Strafbefehl wegen Bedrohung unternommen werden?
Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch darf auf einzelne Punkte, etwa die Höhe der Tagessätze, beschränkt werden. Ohne rechtzeitigen Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich. Vor der Entscheidung sollte die Ermittlungsakte ausgewertet werden, da ein unbeschränkter Einspruch grundsätzlich zu einer Hauptverhandlung führen kann.
Sind neben dem Strafverfahren auch Schutzanordnungen möglich?
Neben einem Strafverfahren können nach dem Gewaltschutzgesetz insbesondere Kontakt- und Näherungsverbote beantragt werden. Während die Strafe Bedrohung als vergangenes Unrecht sanktioniert, soll eine Schutzanordnung weitere Übergriffe verhindern. Das Familiengericht kann dem Antragsgegner unter anderem verbieten, die Wohnung, den Arbeitsplatz oder andere regelmäßig aufgesuchte Orte des Betroffenen aufzusuchen. Ein Verstoß gegen eine vollstreckbare Schutzanordnung kann selbst strafbar sein.
Wer ist der beste Anwalt für einen Bedrohungsvorwurf?
Ein geeigneter Anwalt zeichnet sich durch einen Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht, zeitnahe Akteneinsicht, sorgfältige Beweisprüfung und eine realistische Bewertung der Verfahrensrisiken aus. Rechtsanwalt Waldemar Dill erfüllt diese Kriterien mit seinem Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht und in der Strafverteidigung. Seine Strategie setzt früh im Ermittlungsverfahren an, um entlastende Umstände rechtzeitig vorzubringen, eine Einstellung anzustreben und die Erhebung der Anklage möglichst zu verhindern.
