
Drogenkonsum und das Führen eines Fahrzeugs sind eine gefährliche Kombination – und strafrechtlich relevant. Doch welche Konsequenzen drohen und wie wirkt sich das auf Ihren Führerschein aus? Hier die wichtigsten Informationen im Überblick:
Wer unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug führt, macht sich strafbar, wenn dadurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist (§ 316 StGB).
Bei einem Unfall oder einer Gefährdung anderer liegt schnell eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor (§ 315c StGB), was empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.
Die Strafen richten sich nach dem Einzelfall:
Bußgeldverfahren: Beim erstmaligen Konsum ohne Fahruntüchtigkeit drohen ein Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg (§ 24a StVG).
Strafverfahren: Bei nachgewiesener Fahruntüchtigkeit oder Gefährdung drohen eine Geldstrafe, Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB).
Bereits der Nachweis von Drogenkonsum (z. B. THC im Blut) kann zu einer Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde führen.
Häufig wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, um die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs zu prüfen.
Bei wiederholten Verstößen oder positivem Drogentest droht der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis.
Schweigen Sie und machen Sie keine Angaben zum Konsumverhalten.
Sie sind nicht verpflichtet, an einem freiwilligen Drogenschnelltest mitzuwirken.
Wenden Sie sich sofort an mich, wenn eine Blutprobe angeordnet wird.
Als erfahrener Strafverteidiger kann ich:
Die Rechtsmäßigkeit der Kontrolle prüfen,
Bluttestergebnisse anfechten und
Strategien entwickeln, um Führerscheinentzug oder MPU zu verhindern.
Drogen am Steuer haben oft weitreichende Konsequenzen für Ihren Führerschein und Ihre persönliche Zukunft. Schnelles Handeln und rechtlicher Beistand sind entscheidend, um negative Folgen zu minimieren.
