Kosten der rechtlichen Vertretung

Anwaltskosten bei Strafverteidigung

Kostenfreie Ersteinschätzung

Die Kosten Ihrer Verteidigung bemessen sich am Umfang der Tätigkeit, wobei Sie von Beginn an volle Kostentransparenz haben. Ihre Voranfrage sowie das erste Einschätzung sind für Sie kostenfrei und unterliegen selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht.

Abrechnungsmöglichkeiten

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten der Abrechnung:

  1. In kleineren und einfacheren Verfahren rechne ich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab.
  • In mittleren und komplizierteren Verfahren besteht die Möglichkeit einer Abrechnung nach Pauschal,- Verfahrensabschnitt,- oder Zeithonorar.
  • Möglichkeit einer Pflichtverteidigung: Fragen Sie kostenfrei an, ob bei Ihnen eine Pflichtverteidigung in Frage kommt und die Kosten deswegen von der Staatskasse zu übernehmen sind.

Meine Verteidigungsstrategie

Unabhängig von Art der Abrechnung ist mein Ziel stets die Einstellung Ihres Ermittlungs- oder Strafverfahrens. Ihre Interessen stehen stets an erster Stelle.

Sollte die Beweislage stark gegen Sie sprechen, tendiere ich aus taktischen Gründen zu einer Strafmaßverteidigung – also einer Verteidigung, die Ihre Strafe auf ein Mindestmaß reduziert.

In einigen Fällen ist auch der sog. „Deal“ wirtschaftlich die sinnvollste Variante für Ihre Interessen.

Die Verteidigung Ihrer Rechte gegenüber Staatsanwaltschaft und Gerichten kostet Sie im Ergebnis weniger als eine schlechtgeführte oder gar keine Strafverteidigung – denn nicht selten geht es um Vermeidung von Strafeintragungen oder sogar um Ihre Freiheit.

In einer ersten und kostenfreien Voranfrage berate ich Sie gerne über die Erfolgsaussichten und Möglichkeiten einer sinnvollen – Ihren Interessen entsprechenden – Strafverteidigung.

Rechtsanwalt Waldemar Dill
Rechtsanwalt Waldemar Dill
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