
Alkohol am Steuer zählt zu den häufigsten Ursachen für Unfälle im Straßenverkehr und wird entsprechend streng geahndet. Doch welche Grenzwerte gelten, und welche Folgen drohen? Hier die wichtigsten Informationen:
| Blutalkoholwert (BAK) | Folgen |
|---|---|
| 0,3 ‰ | Bereits ab diesem Wert ist eine Straftat möglich, wenn auffälliges Fahrverhalten (z. B. Schlangenlinien) oder ein Unfall vorliegt (§ 316 StGB). |
| 0,5 ‰ | Bereits ab diesem Wert ist eine Straftat möglich, wenn auffälliges Fahrverhalten (z. B. Schlangenlinien) oder ein Unfall vorliegt (§ 316 StGB). |
| 1,1 ‰ | Absolute Fahruntüchtigkeit: Straftat (§ 316 StGB). Führerscheinentzug, Geldstrafe, Punkte, MPU-Anordnung (§ 69 StGB). |
| 1,6 ‰ | Grenze für die MPU-Anordnung unabhängig von weiteren Auffälligkeiten (§ 13 FeV). |
Bußgelder und Fahrverbote: Bereits ab 0,5 ‰ drohen empfindliche Bußgelder, Punkte und ein Fahrverbot.
Führerscheinentzug: Ab 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit) wird die Fahrerlaubnis entzogen, häufig für mehrere Monate.
Strafrechtliche Konsequenzen: Bei Gefährdung anderer (§ 315c StGB) oder ab 1,1 ‰ droht eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe.
MPU-Anordnung: Ab 1,6 ‰ wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt, um die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr zu prüfen.
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird in folgenden Fällen angeordnet:
Die MPU prüft, ob Sie den Alkoholmissbrauch überwunden haben und zukünftig sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.
Keine Aussagen ohne rechtliche Beratung. Schweigen schützt Sie vor voreiligen Fehlern.
Kontaktieren Sie mich umgehend, um die nächsten Schritte zu klären.
Lassen Sie prüfen, ob ein Vorgehen gegen die Sanktionen möglich ist, z. B. bei Verfahrensfehlern.
Alkohol am Steuer hat schwerwiegende Konsequenzen für Ihre Fahrerlaubnis und Ihre persönliche Zukunft. Eine professionelle Verteidigung kann helfen, Strafen zu minimieren oder den Führerschein schneller zurückzuerlangen.
