
Das Wichtigste in Kürze: Hausfriedensbruch ist eine Straftat nach § 123 StGB und kann mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. In schweren Fällen erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu zwei Jahre. Wer eine Anzeige erhalten hat oder als Beschuldigter vorgeladen wurde, sollte sofort anwaltlichen Rat einholen und keine Aussage machen, bevor die Aktenlage geprüft wurde.
Viele Menschen verbinden Hausfriedensbruch ausschließlich mit dem unbefugten Betreten einer fremden Wohnung. Tatsächlich ist der Straftatbestand deutlich weiter gefasst. Nach § 123 StGB macht sich strafbar, wer widerrechtlich in eine Wohnung, Geschäftsräume, ein befriedetes Grundstück oder andere geschützte Räume eindringt oder diese trotz Aufforderung nicht verlässt.
In der Praxis kann Hausfriedensbruch bereits vorliegen, wenn jemand nach einem Streit die Wohnung nicht verlässt oder ein bestehendes Hausverbot ignoriert. Entscheidend ist dabei der Wille des Berechtigten. Fehlt die Zustimmung zum Betreten oder Verbleiben, kann der Tatbestand erfüllt sein.
Der Strafrahmen nach § 123 StGB sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Das ist der Grundtatbestand. In der Praxis hängt die tatsächliche Strafe bei Hausfriedensbruch jedoch von zahlreichen Faktoren ab, die das Gericht im Einzelfall bewertet.
| Tatbestand | Grundlage | Strafrahmen |
| Einfacher Hausfriedensbruch | § 123 StGB | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr |
| Schwerer Hausfriedensbruch | § 124 StGB | Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe |
Der schwere Hausfriedensbruch nach § 124 StGB betrifft Situationen, in denen eine Menschenmenge gemeinschaftlich und mit vereinten Kräften in eine Wohnung oder Räumlichkeit eindringt. Typische Konstellationen sind etwa besetzte Häuser oder organisierte Hausbesetzungen.
Die Geldstrafe im deutschen Strafrecht wird in Tagessätzen bemessen. Ein Tagessatz entspricht ungefähr einem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens des Beschuldigten. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat und der Schuld.
Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.400 Euro beträgt ein Tagessatz 80 Euro. Verhängt das Gericht 30 Tagessätze, ergibt das eine Geldstrafe von 2.400 Euro. Bei 60 Tagessätzen wären es bereits 4.800 Euro.
Hinzu kommen Verfahrenskosten und gegebenenfalls Anwaltskosten. Die Hausfriedensbruch Strafe und die damit verbundenen Kosten können sich je nach Verfahrensverlauf also schnell auf mehrere tausend Euro summieren.
Wenn gegen Sie Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt wurde, leitet die Staatsanwaltschaft zunächst ein Ermittlungsverfahren ein. Das bedeutet konkret: Die Polizei wird Ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Vorladung zur Vernehmung zustellen.
Hier begehen viele Betroffene einen folgenschweren Fehler: Sie erscheinen zur Vernehmung und machen Aussagen, ohne vorher einen Anwalt konsultiert zu haben. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Von diesem Recht sollten Sie konsequent Gebrauch machen, bis die Aktenlage vollständig geprüft wurde.
Hausfriedensbruch ist ein sogenanntes Antragsdelikt. Das bedeutet: Eine Strafverfolgung ist in der Regel nur dann möglich, wenn der Verletzte innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Tat einen Strafantrag gestellt hat. Liegt kein Strafantrag vor, kommt eine Einstellung des Verfahrens in Betracht. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht.
Strafmildernde und strafverschärfende Umstände spielen eine erhebliche Rolle dabei, wie das Verfahren letztlich ausgeht. Folgende Gesichtspunkte fließen regelmäßig in die Bewertung ein:
Als Rechtsanwalt aus Mainz kenne ich aus der Praxis viele Konstellationen, in denen die Einschätzung des Tatbeitrags erheblichen Spielraum lässt. Genau diesen Spielraum arbeite ich für meine Mandanten heraus.
In meiner täglichen Arbeit sehe ich immer wieder dieselben Fehler, die die Situation von Beschuldigten unnötig verschlechtern:
Viele glauben, sie können die Sache durch eine schnelle Erklärung klären. Das Gegenteil ist oft der Fall. Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden, auch eine gut gemeinte.
„Das war doch nur kurz” oder „Ich kannte die Person doch” sind keine rechtlich relevanten Argumente, die einem Beschuldigten helfen. Sie können im schlimmsten Fall den Tatvorwurf sogar stärken.
Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto mehr Einfluss lässt sich auf den Verlauf des Verfahrens nehmen. Im Ermittlungsverfahren bestehen deutlich mehr Handlungsoptionen als nach Anklageerhebung.
Wenn Sie selbst Opfer eines Hausfriedensbruchs sind, müssen Sie den Strafantrag innerhalb von drei Monaten stellen.
Eine Freiheitsstrafe wegen Hausfriedensbruchs ist eher die Ausnahme. Sie kommt insbesondere dann in Betracht, wenn einschlägige Vorstrafen bestehen, weitere Straftaten wie Bedrohung oder Körperverletzung hinzukommen oder ein schwerer Hausfriedensbruch nach § 124 StGB vorliegt.
In den meisten Fällen ist eine Geldstrafe oder eine Verfahrenseinstellung die wahrscheinlichere Konsequenz. Die konkrete Strafe für Hausfriedensbruch hängt jedoch immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
Gerade bei einem laufenden Ermittlungsverfahren kann eine frühzeitige Verteidigung entscheidend sein. Im Rahmen meiner Strafverteidigung in Mainz und in anderen Städten unterstütze ich Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens und prüfe, welche Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung bestehen.
Neben der eigentlichen Strafe müssen Betroffene auch die Verfahrenskosten einkalkulieren. Diese setzen sich in der Regel zusammen aus:
Die gesamten Kosten eines Verfahrens wegen Hausfriedensbruchs können schnell mehrere tausend Euro betragen. Mit einer frühzeitigen und gezielten Verteidigungsstrategie besteht jedoch häufig die Möglichkeit, das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zu beenden. Eine Verfahrenseinstellung führt in der Regel zu deutlich geringeren finanziellen Belastungen als eine Verurteilung nach einer Hauptverhandlung.
Hausfriedensbruch wird häufig unterschätzt. Tatsächlich können bereits im Ermittlungsverfahren wichtige Weichen für den weiteren Verlauf gestellt werden. Ob eine Einstellung des Verfahrens möglich ist oder mit einer Strafe gerechnet werden muss, hängt maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls ab.
Ich begleite meine Mandanten von der ersten Vorladung bis zum Abschluss des Verfahrens und arbeite frühzeitig die bestmögliche Verteidigungsstrategie heraus. Auch im Rahmen meiner Tätigkeit in der Strafverteidigung in Wiesbaden oder als Strafrecht Anwalt in Darmstadt vertrete ich Mandanten aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet.
Wenn Sie eine Anzeige, eine Vorladung oder einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs erhalten haben, gilt eine klare Reihenfolge:
Ich beantworte Ihre Fragen direkt, transparent und ohne Umwege. Für eine erste rechtliche Orientierung biete ich Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. So können wir gemeinsam prüfen, welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind.
