
Kurz und prägnant die wichtigsten Schritte im Strafverfahren:
Das Strafverfahren beginnt meist mit einer Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Es wird geprüft, ob ein Anfangsverdacht besteht. Die Polizei führt Ermittlungen durch, z. B. Vernehmungen oder Beweissicherungen.
Ihr Recht: Sie müssen sich nicht selbst belasten. Als Beschuldigter eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens haben Sie nach den §§ 136, 163a StPO das sog. „Recht zum Schweigen“ oder auch das Aussageverweigerungsrecht.
Meine Empfehlung: Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht. Machen Sie keine Aussagen. Kontaktieren Sie mich für eine erste kostenfreie Voranfrage und Rechtsberatung.
Bereits hier kann der Verteidiger größere Schäden abwenden. Denn durch eine kluge Strafverteidigung mit sinnvollen und frühen Beweisanträgen, besteht häufig die Möglichkeit das Ermittlungsverfahren bereits im Keim zu ersticken und das Verfahren einzustellen – häufig gegen Auflagen wie Geldauflagen.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob:
Wird Anklage erhoben, prüft das Gericht, ob die Anklage zulässig ist. Bei Zustimmung eröffnet es das Hauptverfahren. Andernfalls wird die Anklage abgewiesen, §§ 199 ff. StPO.
Die Gerichtsverhandlung beginnt. Wichtige Schritte sind:
Ihr Vorteil mit einem Rechtsanwalt: Eine fundierte Verteidigungsstrategie und sinnvolle Beweisanträge können hier den Unterschied machen. Ohne Strafverteidiger haben Sie in diesem Verfahrensstadium meist wenig Chancen auf einen guten Ausgang.
Sind Sie mit dem Urteil nicht einverstanden? Ihnen stehen folgende Möglichkeiten offen:
Nach einem rechtskräftigen Urteil wird die Strafe vollstreckt – z. B. Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder andere Maßnahmen.
Je früher Sie einen Strafverteidiger einschalten, desto besser kann ich Ihre Rechte schützen. Kontaktieren Sie mich deshalb für eine erste kostenfreie Voranfrage und Rechtsberatung.
