
Meine Kanzlei befindet sich in Mainz. Als Rechtsanwalt aus Mainz vertrete ich Mandanten vor den zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichten im gesamten Rhein-Main-Gebiet.
Für Mandanten aus Darmstadt bedeutet dies eine gut erreichbare, persönlich ausgerichtete Strafverteidigung. Entscheidend ist dabei nicht der Kanzleisitz, sondern eine konsequent auf das Strafrecht ausgerichtete Vorgehensweise.

| Aspekt | Einstellung des Verfahrens | Hauptverhandlung |
|---|---|---|
| Öffentlichkeitswirkung | Keine | Öffentlich |
| Risiko einer Verurteilung | Entfällt | über 95 % |
| Führungszeugnis | In der Regel ohne Eintrag | Eintrag bei Geldstrafen über 90 Tagessätzen |
| Dauer | Häufig kurz | Oft langwierig |
| Psychische Belastung | Geringer | Hoch |
Nach Mandatsannahme beginne ich unverzüglich mit der Verteidigung. Ziel ist es, den Sachverhalt sorgfältig aufzuarbeiten und rechtlich einzuordnen.
Befindet sich das Verfahren noch im Ermittlungsverfahren, ist mein Ziel, die Erhebung der Anklage zu verhindern. Entlastende Umstände und rechtliche Argumente sollten so früh wie möglich vorgetragen werden, da die Erfolgsaussichten mit fortschreitendem Verfahrensstand regelmäßig sinken.
Gerade im Rahmen der Strafverteidigung in Mainz zeigt sich, wie entscheidend frühzeitiges und strukturiertes Vorgehen sein kann.
Die Vergütung meiner anwaltlichen Tätigkeit richtet sich abhängig vom Umfang und der Bedeutung der Sache entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Die Vergütung wird transparent besprochen, bevor ich für Sie tätig werde.
Für den Verteidiger stellt sich nicht die Frage, ob ein Mandant schuldig oder unschuldig ist. Diese Entscheidung obliegt allein dem Gericht.
Meine Aufgabe besteht darin, für jeden Mandanten die Rechte im Strafverfahren konsequent zu wahren und durchzusetzen. Dabei bin ich konfliktbereit, wenn es erforderlich ist, setze jedoch ebenso auf sachliche und kompromissorientierte Lösungen, wenn diese dem Ziel einer Einstellung dienen. Diese Herangehensweise gilt nicht nur für Verfahren im Raum Darmstadt, sondern auch für Mandate in anderen Teilen des Rhein-Main-Gebiets – etwa dann, wenn Mandanten eine anwaltliche Vertretung als Anwalt in Wiesbaden oder eine Strafverteidigung in Wiesbaden benötigen.

Einen Strafrecht Anwalt in Darmstadt sollten Sie so früh wie möglich einschalten – idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren. Gerade vor einer Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft ist anwaltlicher Rat entscheidend, da unbedachte Äußerungen später kaum korrigiert werden können. Eine frühzeitige Strafverteidigung erhöht die Chancen, das Verfahren ohne Anklage oder Hauptverhandlung zu beenden.
Die Kosten für einen Strafrecht Anwalt in Darmstadt hängen vom Umfang und der Bedeutung des Verfahrens ab. Die Vergütung richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder – insbesondere bei komplexeren Strafverfahren – nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Eine transparente Kostenklärung erfolgt in der Regel zu Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.
Ein Strafverteidiger beantragt Akteneinsicht, prüft den Tatvorwurf rechtlich und entwickelt eine Verteidigungsstrategie. Ziel ist es häufig, bereits im Ermittlungsverfahren entlastende Umstände vorzutragen und so eine Einstellung zu erreichen. Ein erfahrener Strafrecht Anwalt Darmstadt versucht insbesondere, die Erhebung der Anklage zu verhindern und seine Mandanten vor den Risiken eines ungewissen Urteils zu schützen.
Statistisch enden nur etwa 2–3 % aller Strafverfahren mit einem Freispruch, während rund 50–60 % eingestellt werden. Eine Einstellung führt in der Regel zu keinem Eintrag im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis und beendet das Verfahren endgültig. Ich verfolgen daher bewusst das Ziel einer frühzeitigen Einstellung statt eines risikoreichen Freispruchs.