
Eine Hausdurchsuchung ist für Betroffene oft ein Schock. Umso wichtiger ist es, ruhig zu bleiben und Ihre Rechte zu kennen. Hier die wichtigsten Informationen im Überblick:
Nein. Für eine Hausdurchsuchung benötigt die Polizei in der Regel einen Durchsuchungsbeschluss (§ 102 StPO). Dieser muss von einem Richter ausgestellt und Ihnen vorgelegt werden.
Ausnahme: Bei Gefahr im Verzug darf die Polizei auch ohne Beschluss durchsuchen (§ 105 Abs. 1 StPO).
Bleiben Sie ruhig.
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Prüfen Sie, ob die Adresse und der Anlass (vermutete Straftat) korrekt angegeben sind.
Leisten Sie keinen Widerstand. Dies könnte als Straftat gewertet werden (§ 113 StGB).
In dringenden Notfällen rufen Sie meine Notfallnummer. Unter Umständen überprüfe ich die laufende Durchsuchung und leiste Ihnen Beistand.
Sie müssen den Beamten den Zutritt gewähren, dürfen aber nicht aktiv helfen.
Geben Sie keine freiwilligen Aussagen und machen Sie keine Angaben ohne Anwalt.
Sie haben das Recht, Anwesenheit bei der Durchsuchung zu verlangen (§ 106 StPO).
Die Polizei darf nur Räume und Gegenstände durchsuchen, die im Beschluss genannt sind. Eine Beschlagnahme von Gegenständen ist nur erlaubt, wenn sie mit der Straftat in Zusammenhang stehen (§ 94 StPO). Beachten Sie auch die Beschlagnahmeverbote (§ 108 StPO).
Dokumentieren Sie den Ablauf. Schreiben Sie auf, was durchsucht und beschlagnahmt wurde.
Fordern Sie ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände (§ 107 StPO).
Kontaktieren Sie mich umgehend, um mögliche Rechtsverstöße zu prüfen, weitere Schritte einzuleiten und Anträge zu stellen, damit Ihre Rechte geschützt werden.
Bleiben Sie besonnen und achten Sie auf Ihre Rechte. Reden Sie so wenig wie möglich und holen Sie sich rechtlichen Beistand. Als kompetenter Strafverteidiger berate ich Sie und handle entsprechend für Sie, damit Ihre Rechte gewahrt und geschützt werden.
