Die Kanzlei arbeitet von Beginn an eng mit den Mandanten zusammen, um den Sachverhalt und die Hintergründe gründlich zu erforschen. Das Hauptziel ist es, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Im Ermittlungsverfahren wird gezielt darauf hingearbeitet, eine Anklageerhebung zu verhindern. Entlastende Gründe werden früh vorgebracht, da die Erfolgschancen mit Fortschreiten des Verfahrens sinken.
Die Statistik zeigt, dass etwa 50-60 % [1] aller Ermittlungs- und Strafverfahren in Deutschland mit einer Einstellung enden, während nur 2-3 % [2] in einem Freispruch münden. Eine Einstellung hat dabei fast die gleiche positive Wirkung: kein Eintrag im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis und keine Möglichkeit einer erneuten Verfolgung.
Bei einer Einstellung trägt die Staatskasse die Verfahrenskosten, lediglich die Rechtsanwaltsgebühren sind vom Mandanten zu tragen. Die erste Einschätzung ist kostenlos.
Eine frühzeitige Einschaltung ist entscheidend. Nach Mandatsannahme beginne ich sofort mit der Verteidigung. Besonders wichtig ist dies im Ermittlungsverfahren, da entlastende Gründe und Beweisanträge der Staatsanwaltschaft so früh wie möglich vorgetragen werden müssen, da die Erfolgsaussichten des Verfahrens mit fortschreitendem Verfahrensstand in der Regel sinken.
Die Kanzlei setzt sich für die Wahrung und Durchsetzung aller Rechte im Strafverfahren ein – unabhängig von der Schuldfrage, die allein Aufgabe des Gerichts ist. Dabei wird je nach Situation entweder ein kompromissbereiter oder, wenn nötig, auch ein konfrontativer Weg mit Gericht, Staatsanwaltschaft oder anderen Behörden gewählt.
Neben dem Schwerpunkt Strafrecht vertritt die Kanzlei Mandanten auch in zivilrechtlichen Angelegenheiten sowie Gewaltschutzverfahren.