Anwaltskosten bei Strafverteidigung

Kostenfreie Ersteinschätzung

Die Kosten Ihrer Verteidigung bemessen sich am Umfang der Tätigkeit, wobei Sie von Beginn an volle Kostentransparenz haben. Ihre Voranfrage sowie das erste Einschätzung sind für Sie kostenfrei und unterliegen selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht.

Abrechnungsmöglichkeiten

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten der Abrechnung:

  1. In kleineren und einfacheren Verfahren rechne ich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab.

Meine Verteidigungsstrategie

Unabhängig von Art der Abrechnung ist mein Ziel stets die Einstellung Ihres Ermittlungs- oder Strafverfahrens. Ihre Interessen stehen stets an erster Stelle.

Sollte die Beweislage stark gegen Sie sprechen, tendiere ich aus taktischen Gründen zu einer Strafmaßverteidigung – also einer Verteidigung, die Ihre Strafe auf ein Mindestmaß reduziert.

In einigen Fällen ist auch der sog. „Deal“ wirtschaftlich die sinnvollste Variante für Ihre Interessen.

Die Verteidigung Ihrer Rechte gegenüber Staatsanwaltschaft und Gerichten kostet Sie im Ergebnis weniger als eine schlechtgeführte oder gar keine Strafverteidigung – denn nicht selten geht es um Vermeidung von Strafeintragungen oder sogar um Ihre Freiheit.

In einer ersten und kostenfreien Voranfrage berate ich Sie gerne über die Erfolgsaussichten und Möglichkeiten einer sinnvollen – Ihren Interessen entsprechenden – Strafverteidigung.

Ablauf eines Strafverfahrens – Ihre Strafverteidigung

 
Kurz und prägnant die wichtigsten Schritte im Strafverfahren:

1. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

Das Strafverfahren beginnt meist mit einer Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Es wird geprüft, ob ein Anfangsverdacht besteht. Die Polizei führt Ermittlungen durch, z. B. Vernehmungen oder Beweissicherungen.

Ihr Recht: Sie müssen sich nicht selbst belasten. Als Beschuldigter eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens haben Sie nach den §§ 136, 163a StPO das sog. „Recht zum Schweigen“ oder auch das Aussageverweigerungsrecht.

Meine Empfehlung: Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht. Machen Sie keine Aussagen. Kontaktieren Sie mich für eine erste kostenfreie Voranfrage und Rechtsberatung.

Bereits hier kann der Verteidiger größere Schäden abwenden. Denn durch eine kluge Strafverteidigung mit sinnvollen und frühen Beweisanträgen, besteht häufig die Möglichkeit das Ermittlungsverfahren bereits im Keim zu ersticken und das Verfahren einzustellen – häufig gegen Auflagen wie Geldauflagen.

2. Abschluss der Ermittlungen

Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob:

3. Zwischenverfahren

Wird Anklage erhoben, prüft das Gericht, ob die Anklage zulässig ist. Bei Zustimmung eröffnet es das Hauptverfahren. Andernfalls wird die Anklage abgewiesen, §§ 199 ff. StPO.

4. Hauptverhandlung

Die Gerichtsverhandlung beginnt. Wichtige Schritte sind:

Ihr Vorteil mit einem Rechtsanwalt: Eine fundierte Verteidigungsstrategie und sinnvolle Beweisanträge können hier den Unterschied machen. Ohne Strafverteidiger haben Sie in diesem Verfahrensstadium meist wenig Chancen auf einen guten Ausgang.

5. Rechtsmittel

Sind Sie mit dem Urteil nicht einverstanden? Ihnen stehen folgende Möglichkeiten offen:

6. Strafvollstreckung

Nach einem rechtskräftigen Urteil wird die Strafe vollstreckt – z. B. Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder andere Maßnahmen.

Meine Empfehlung

Je früher Sie einen Strafverteidiger einschalten, desto besser kann ich Ihre Rechte schützen. Kontaktieren Sie mich deshalb für eine erste kostenfreie Voranfrage und Rechtsberatung.

Polizeiliche Vernehmung/Ladung – was tun?

Schweigen ist Gold – die Devise bei einer polizeilichen Vorladung oder Vernehmung

Wenn Sie von der Polizei zu einer Vernehmung geladen werden, ist das oft ein Grund zur Besorgnis. Viele Betroffene sind unsicher, wie sie sich verhalten sollen. Hier die wichtigsten Infos, kurz und übersichtlich:

1. Bin ich verpflichtet, zur Vernehmung zu erscheinen?

Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten (§ 163a Abs. 3 StPO). Nur einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts müssen Sie nachkommen.

2. Muss ich aussagen?

Nein. Sie haben das Recht zu schweigen (§ 136 StPO). Dieses Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Denken Sie an die Devise: Schweigen und nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht.

3. Warum ist Schweigen sinnvoll?

Jede Aussage, die Sie machen, kann gegen Sie verwendet werden. Oft kennen Sie den vollen Umfang der Vorwürfe noch nicht. Als erfahrener Strafverteidiger kann ich nach Akteneinsicht besser beurteilen, ob und wie Sie sich äußern sollten – dies am sichersten über eine Verteidigererklärung, die ich niemals als Einlassung des Beschuldigten abgebe. Damit schütze ich Sie.

4. Wie sollte ich mich verhalten?

Bleiben Sie ruhig und höflich.

Machen Sie keine spontanen Aussagen.

Informieren Sie die Polizei, dass Sie sich zunächst rechtlich beraten lassen möchten.

Sie haben das Recht, einen Strafverteidiger zu kontaktieren (§ 136 StPO).

5. Wann einen Anwalt kontaktieren?

Am besten sofort nach der Vorladung. Als Strafverteidiger kann ich für Sie Akteneinsicht beantragen (§ 147 StPO) und Sie umfassend beraten, bevor Sie sich äußern.

6. Fazit

Schweigen schützt! Kontaktieren Sie mich, um Ihre Rechte zu wahren und keine unnötigen Fehler zu machen. Ich unterstütze Sie dabei kompetent und diskret.

Alkohol am Steuer – Folgen, Führerschein, MPU

Alkohol am Steuer zählt zu den häufigsten Ursachen für Unfälle im Straßenverkehr und wird entsprechend streng geahndet. Doch welche Grenzwerte gelten, und welche Folgen drohen? Hier die wichtigsten Informationen:

1. Relevante Grenzwerte für Alkohol am Steuer

Blutalkoholwert (BAK)Folgen
0,3 ‰Bereits ab diesem Wert ist eine Straftat möglich, wenn auffälliges Fahrverhalten (z. B. Schlangenlinien) oder ein Unfall vorliegt (§ 316 StGB).
0,5 ‰Bereits ab diesem Wert ist eine Straftat möglich, wenn auffälliges Fahrverhalten (z. B. Schlangenlinien) oder ein Unfall vorliegt (§ 316 StGB).
1,1 ‰Absolute Fahruntüchtigkeit: Straftat (§ 316 StGB). Führerscheinentzug, Geldstrafe, Punkte, MPU-Anordnung (§ 69 StGB).
1,6 ‰Grenze für die MPU-Anordnung unabhängig von weiteren Auffälligkeiten (§ 13 FeV).

2. Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Bußgelder und Fahrverbote: Bereits ab 0,5 ‰ drohen empfindliche Bußgelder, Punkte und ein Fahrverbot.

Führerscheinentzug: Ab 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit) wird die Fahrerlaubnis entzogen, häufig für mehrere Monate.

Strafrechtliche Konsequenzen: Bei Gefährdung anderer (§ 315c StGB) oder ab 1,1 ‰ droht eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe.

MPU-Anordnung: Ab 1,6 ‰ wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt, um die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr zu prüfen.

3. Wann wird eine MPU angeordnet?

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird in folgenden Fällen angeordnet:

Die MPU prüft, ob Sie den Alkoholmissbrauch überwunden haben und zukünftig sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.

4. Wie sollten Sie sich nach einem Verstoß verhalten?

Keine Aussagen ohne rechtliche Beratung. Schweigen schützt Sie vor voreiligen Fehlern.

Kontaktieren Sie mich umgehend, um die nächsten Schritte zu klären.

Lassen Sie prüfen, ob ein Vorgehen gegen die Sanktionen möglich ist, z. B. bei Verfahrensfehlern.

5. Fazit

Alkohol am Steuer hat schwerwiegende Konsequenzen für Ihre Fahrerlaubnis und Ihre persönliche Zukunft. Eine professionelle Verteidigung kann helfen, Strafen zu minimieren oder den Führerschein schneller zurückzuerlangen.