Meine Verteidigungsstrategie

Als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht ist es mein Ziel, Ihr Ermittlungs- oder Strafverfahren mit einer Einstellung zu beenden! Ihre Interessen stehen immer an erster Stelle.

Warum Einstellung und nicht Freispruch? Lediglich ca. 2 – 3 %¹ aller Ermittlungs- und Strafverfahren enden in Deutschland mit einem Freispruch.

Jedoch werden schätzungsweise 50 – 60 % der Verfahren eingestellt². Das Ergebnis ist fast das Gleiche:

kein Eintrag im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis – grds. vollständige Beendigung des Verfahrens ohne Möglichkeit einer erneuten Verfolgung meiner Mandanten. Die Staatskasse trägt die Kosten, mit Ausnahme Ihrer Rechtsanwaltsgebühren.

Das Risiko eine Verurteilung zu riskieren liegt (statistisch gesehen) bei über 95 %. Deshalb suche ich stets eine Lösung für Sie, das Verfahren ohne ein ungewisses Urteil zum Abschluss zu bringen.

Ich sehe es als meine Pflicht, Sie vor dem Risiko eines ungewissen Urteils zu schützen.

Meine Ziele erreiche ich für Sie mit einer sorgsamen und gründlichen Verteidigung. Nach Mandatsannahme beginne ich sofort mit der Verteidigung. Wir arbeiten sehr eng zusammen, um den Sachverhalt und die Hintergründe zu erforschen, damit ich Ihnen zügig eine rechtliche Einschätzung der Situation verschaffen kann.

Sollte sich Ihr Verfahren noch im Ermittlungsverfahren befinden, ist mein Ziel, die Erhebung der Anklage zu verhindern!

Entlastende Gründe sowie Beweisanträge sollten der Staatsanwaltschaft so früh wie möglich vorgetragen werden, da die Erfolgsaussichten des Verfahrens mit fortschreitendem Verfahrensstand in der Regel sinken.

Für den Verteidiger stellt sich nicht die Frage, ob der Mandant tatsächlich schuldig ist oder nicht. Dies ist Aufgabe des Gerichts. Die Aufgabe des Verteidigers besteht darin, für den Schuldigen sowie Unschuldigen alles zu tun, um deren Rechte im Strafverfahren zu wahren und durchzusetzen.

Dabei habe ich als Verteidiger keine Scheu, Konflikte mit dem Gericht, der Staatsanwaltschaft oder anderen Behörden einzugehen – wenn es sein muss.

Eine konfliktreiche Verteidigung ist jedoch nicht immer sinnvoll – ein kompromissbereites Verhalten führt ebenfalls häufig zu einer Einstellung.  

¹ Statistisches Bundesamt
² Justizministerium Niedersachsen, Universität Tübingen

Polizeiliche Vernehmung/Ladung – was tun?

Schweigen ist Gold – die Devise bei einer polizeilichen Vorladung oder Vernehmung

Wenn Sie von der Polizei zu einer Vernehmung geladen werden, ist das oft ein Grund zur Besorgnis. Viele Betroffene sind unsicher, wie sie sich verhalten sollen. Hier die wichtigsten Infos, kurz und übersichtlich:

1. Bin ich verpflichtet, zur Vernehmung zu erscheinen?

Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten (§ 163a Abs. 3 StPO). Nur einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts müssen Sie nachkommen.

2. Muss ich aussagen?

Nein. Sie haben das Recht zu schweigen (§ 136 StPO). Dieses Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Denken Sie an die Devise: Schweigen und nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht.

3. Warum ist Schweigen sinnvoll?

Jede Aussage, die Sie machen, kann gegen Sie verwendet werden. Oft kennen Sie den vollen Umfang der Vorwürfe noch nicht. Als erfahrener Strafverteidiger kann ich nach Akteneinsicht besser beurteilen, ob und wie Sie sich äußern sollten – dies am sichersten über eine Verteidigererklärung, die ich niemals als Einlassung des Beschuldigten abgebe. Damit schütze ich Sie.

4. Wie sollte ich mich verhalten?

Bleiben Sie ruhig und höflich.

Machen Sie keine spontanen Aussagen.

Informieren Sie die Polizei, dass Sie sich zunächst rechtlich beraten lassen möchten.

Sie haben das Recht, einen Strafverteidiger zu kontaktieren (§ 136 StPO).

5. Wann einen Anwalt kontaktieren?

Am besten sofort nach der Vorladung. Als Strafverteidiger kann ich für Sie Akteneinsicht beantragen (§ 147 StPO) und Sie umfassend beraten, bevor Sie sich äußern.

6. Fazit

Schweigen schützt! Kontaktieren Sie mich, um Ihre Rechte zu wahren und keine unnötigen Fehler zu machen. Ich unterstütze Sie dabei kompetent und diskret.

Übersicht: Relevante Grenzwerte bei Alkohol, Cannabis und anderen Drogen

Substanz: Alkohol

GrenzwertFolgen bei Überschreitung
ab 0,5 ‰ Blutalkohol (BAK)Bußgeld mind. 500 €, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte (§ 24a StVG)
ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungenmit Ausfallerscheinungen: Straftat (§ 316 StGB)
ab 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit)Straftat, Führerscheinentzug (§ 69 StGB)
ab 1,6 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit)erhöhte Strafe

Substanz: Cannabis (THC)

GrenzwertFolgen bei Überschreitung
3,5 ng/ml THC im Blutserum (aktiver Wert)Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte (§ 24a StVG)
Beeinträchtigung der FahrfähigkeitBeeinträchtigung: Straftat (§ 316 StGB), Führerscheinentzug

Substanz: Amphetamine

GrenzwertFolgen bei Überschreitung
Nachweis im BlutBußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte (§ 24a StVG)

Fahruntüchtigkeit: Straftat (§ 316 StGB), Führerscheinentzug

Substanz: Kokain

GrenzwertFolgen bei Überschreitung
Nachweis im BlutBußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte (§ 24a StVG)

Fahruntüchtigkeit: Straftat (§ 316 StGB), Führerscheinentzug

Substanz: MDMA/Ecstasy

GrenzwertFolgen bei Überschreitung
Nachweis im BlutBußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte (§ 24a StVG)

Fahruntüchtigkeit: Straftat (§ 316 StGB), Führerscheinentzug

Substanz: Medikamente

GrenzwertFolgen bei Überschreitung
Beeinträchtigung der FahrtüchtigkeitStraftat (§ 316 StGB): Geldstrafe, Führerscheinentzug, ggf. MPU.

Alkohol am Steuer – Folgen, Führerschein, MPU

Alkohol am Steuer zählt zu den häufigsten Ursachen für Unfälle im Straßenverkehr und wird entsprechend streng geahndet. Doch welche Grenzwerte gelten, und welche Folgen drohen? Hier die wichtigsten Informationen:

1. Relevante Grenzwerte für Alkohol am Steuer

Blutalkoholwert (BAK)Folgen
0,3 ‰Bereits ab diesem Wert ist eine Straftat möglich, wenn auffälliges Fahrverhalten (z. B. Schlangenlinien) oder ein Unfall vorliegt (§ 316 StGB).
0,5 ‰Bereits ab diesem Wert ist eine Straftat möglich, wenn auffälliges Fahrverhalten (z. B. Schlangenlinien) oder ein Unfall vorliegt (§ 316 StGB).
1,1 ‰Absolute Fahruntüchtigkeit: Straftat (§ 316 StGB). Führerscheinentzug, Geldstrafe, Punkte, MPU-Anordnung (§ 69 StGB).
1,6 ‰Grenze für die MPU-Anordnung unabhängig von weiteren Auffälligkeiten (§ 13 FeV).

2. Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Bußgelder und Fahrverbote: Bereits ab 0,5 ‰ drohen empfindliche Bußgelder, Punkte und ein Fahrverbot.

Führerscheinentzug: Ab 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit) wird die Fahrerlaubnis entzogen, häufig für mehrere Monate.

Strafrechtliche Konsequenzen: Bei Gefährdung anderer (§ 315c StGB) oder ab 1,1 ‰ droht eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe.

MPU-Anordnung: Ab 1,6 ‰ wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt, um die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr zu prüfen.

3. Wann wird eine MPU angeordnet?

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird in folgenden Fällen angeordnet:

Die MPU prüft, ob Sie den Alkoholmissbrauch überwunden haben und zukünftig sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.

4. Wie sollten Sie sich nach einem Verstoß verhalten?

Keine Aussagen ohne rechtliche Beratung. Schweigen schützt Sie vor voreiligen Fehlern.

Kontaktieren Sie mich umgehend, um die nächsten Schritte zu klären.

Lassen Sie prüfen, ob ein Vorgehen gegen die Sanktionen möglich ist, z. B. bei Verfahrensfehlern.

5. Fazit

Alkohol am Steuer hat schwerwiegende Konsequenzen für Ihre Fahrerlaubnis und Ihre persönliche Zukunft. Eine professionelle Verteidigung kann helfen, Strafen zu minimieren oder den Führerschein schneller zurückzuerlangen.

Strafbefehl – was tun?

Ein Strafbefehl ist eine schnelle Möglichkeit der Staatsanwaltschaft, ein Strafverfahren ohne Gerichtsverhandlung abzuschließen. Doch er kann weitreichende Konsequenzen haben. Hier erfahren Sie, wie Sie reagieren sollten und welche Optionen Sie haben.

1. Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist ein Urteil ohne Hauptverhandlung (§ 407 StPO). Er wird von der Staatsanwaltschaft beantragt und durch einen Richter erlassen.

2. Was tun, wenn ein Strafbefehl zugestellt wird?

a. Frist beachten

Sie haben 2 Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen (§ 410 StPO). Verstreicht diese Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig.

b. Ruhe bewahren

Überstürzte Reaktionen sind unangebracht. Prüfen Sie die Vorwürfe sorgfältig und ziehen Sie mich zu Rate.

c. Strafbefehl prüfen

Überprüfen Sie den Strafbefehl auf:

3. Einspruch einlegen – Wann und warum?

Ein Einspruch ist sinnvoll, wenn:

Ein Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei Gericht eingelegt werden (§ 410 Abs. 1 StPO).

4. Was passiert nach dem Einspruch?

Hauptverhandlung: Nach dem Einspruch kommt es in der Regel zu einer Gerichtsverhandlung, bei der Sie sich verteidigen können. Genau so häufig lässt sich jedoch auch auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken. Als erfahrener Strafverteidiger helfe ich Ihnen hierbei gerne.

Mögliche Ergebnisse:

5. Folgen eines rechtskräftigen Strafbefehls

Wenn der Strafbefehl rechtskräftig wird, hat das ähnliche Konsequenzen wie ein Urteil:

5. Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?

Sofort! Als erfahrener Strafverteidiger kann ich den Strafbefehl rechtlich prüfen und einschätzen, ob ein Einspruch Erfolgsaussichten hat. So vermeiden Sie unnötige Risiken und maximieren Ihre Chancen.

6. Fazit

Ein Strafbefehl sollte niemals ignoriert werden. Es lohnt sich, die Vorwürfe genau zu prüfen und rechtzeitig Einspruch zu erheben, wenn Zweifel bestehen.

Hausdurchsuchung – was tun?

Eine Hausdurchsuchung ist für Betroffene oft ein Schock. Umso wichtiger ist es, ruhig zu bleiben und Ihre Rechte zu kennen. Hier die wichtigsten Informationen im Überblick:

1. Darf die Polizeieinfach einfach so in meine Wohnung?

Nein. Für eine Hausdurchsuchung benötigt die Polizei in der Regel einen Durchsuchungsbeschluss (§ 102 StPO). Dieser muss von einem Richter ausgestellt und Ihnen vorgelegt werden.

Ausnahme: Bei Gefahr im Verzug darf die Polizei auch ohne Beschluss durchsuchen (§ 105 Abs. 1 StPO).

2. Was tun, wenn die Polizei vor meiner Tür steht?

Bleiben Sie ruhig.

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Prüfen Sie, ob die Adresse und der Anlass (vermutete Straftat) korrekt angegeben sind.

Leisten Sie keinen Widerstand. Dies könnte als Straftat gewertet werden (§ 113 StGB).

In dringenden Notfällen rufen Sie meine Notfallnummer. Unter Umständen überprüfe ich die laufende Durchsuchung und leiste Ihnen Beistand.

3. Muss ich mit der Polizei kooperieren?

Sie müssen den Beamten den Zutritt gewähren, dürfen aber nicht aktiv helfen.

Geben Sie keine freiwilligen Aussagen und machen Sie keine Angaben ohne Anwalt.

Sie haben das Recht, Anwesenheit bei der Durchsuchung zu verlangen (§ 106 StPO).

4. Was darf die Polizei durchsuchen?

Die Polizei darf nur Räume und Gegenstände durchsuchen, die im Beschluss genannt sind. Eine Beschlagnahme von Gegenständen ist nur erlaubt, wenn sie mit der Straftat in Zusammenhang stehen (§ 94 StPO). Beachten Sie auch die Beschlagnahmeverbote (§ 108 StPO).

5. Welche Schritte sollten Sie nach der Durchsuchung einleiten?

Dokumentieren Sie den Ablauf. Schreiben Sie auf, was durchsucht und beschlagnahmt wurde.

Fordern Sie ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände (§ 107 StPO).

Kontaktieren Sie mich umgehend, um mögliche Rechtsverstöße zu prüfen, weitere Schritte einzuleiten und Anträge zu stellen, damit Ihre Rechte geschützt werden.

6. Fazit

Bleiben Sie besonnen und achten Sie auf Ihre Rechte. Reden Sie so wenig wie möglich und holen Sie sich rechtlichen Beistand. Als kompetenter Strafverteidiger berate ich Sie und handle entsprechend für Sie, damit Ihre Rechte gewahrt und geschützt werden.

Drogen am Steuer – Folgen, Führerschein, MPU

Drogenkonsum und das Führen eines Fahrzeugs sind eine gefährliche Kombination – und strafrechtlich relevant. Doch welche Konsequenzen drohen und wie wirkt sich das auf Ihren Führerschein aus? Hier die wichtigsten Informationen im Überblick:

1. Wann gilt „Drogen am Steuer“ als Straftat?

Wer unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug führt, macht sich strafbar, wenn dadurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist (§ 316 StGB).

Bei einem Unfall oder einer Gefährdung anderer liegt schnell eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor (§ 315c StGB), was empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.

2. Welche Strafen drohen?

Die Strafen richten sich nach dem Einzelfall:

Bußgeldverfahren: Beim erstmaligen Konsum ohne Fahruntüchtigkeit drohen ein Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg (§ 24a StVG).

Strafverfahren: Bei nachgewiesener Fahruntüchtigkeit oder Gefährdung drohen eine Geldstrafe, Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB).

3. Was passiert mit dem Führerschein?

Bereits der Nachweis von Drogenkonsum (z. B. THC im Blut) kann zu einer Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde führen.

Häufig wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, um die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs zu prüfen.

Bei wiederholten Verstößen oder positivem Drogentest droht der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis.

4. Wie sollten Sie sich bei einer Kontrolle verhalten?

Schweigen Sie und machen Sie keine Angaben zum Konsumverhalten.

Sie sind nicht verpflichtet, an einem freiwilligen Drogenschnelltest mitzuwirken.

Wenden Sie sich sofort an mich, wenn eine Blutprobe angeordnet wird.

5. Wie kann ein Rechtsanwalt helfen?

Als erfahrener Strafverteidiger kann ich:

    Die Rechtsmäßigkeit der Kontrolle prüfen,

    Bluttestergebnisse anfechten und

    Strategien entwickeln, um Führerscheinentzug oder MPU zu verhindern.

6. Fazit

Drogen am Steuer haben oft weitreichende Konsequenzen für Ihren Führerschein und Ihre persönliche Zukunft. Schnelles Handeln und rechtlicher Beistand sind entscheidend, um negative Folgen zu minimieren.

Untersuchungshaft und Haftbefehl

Die Untersuchungshaft ist eine der einschneidendsten Maßnahmen des Strafrechts. Sie wird auf Grundlage eines Haftbefehls angeordnet und kann tiefgreifende Konsequenzen für den Betroffenen haben. Hier erfahren Sie, was ein Haftbefehl bedeutet, wann Untersuchungshaft verhängt wird und wie Sie Ihre Rechte wahren können.

1. Was ist ein Haftbefehl?

2. Wann wird Untersuchungshaft angeordnet?

Die Untersuchungshaft wird nach § 112 StPO nur unter bestimmten Bedingungen verhängt:

3. Rechte des Beschuldigten in Untersuchungshaft

Als Beschuldigter haben Sie trotz Haft wichtige Rechte:

4. Was tun, wenn ein Haftbefehl vorliegt?

Geben Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie sich mit einem Anwalt beraten haben.

Ein Strafverteidiger kann: den Haftbefehl prüfen, Haftgründe entkräften, einen Antrag auf Haftprüfung oder Aussetzung der Haft stellen (§ 116 StPO).

Kooperieren Sie mit den Behörden, aber äußern Sie sich nicht ohne rechtlichen Beistand.

Nutzen Sie Ihre Rechte, insbesondere das Recht auf Verteidigung.

5. Wie kann ein Haftbefehl aufgehoben werden?

Ein Haftbefehl kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt werden (§ 116 StPO):

6. Fazit

Untersuchungshaft ist eine einschneidende Maßnahme, die eine schnelle und kompetente Verteidigung erfordert. Als erfahrener Anwalt kann ich entscheidend dazu beitragen, die Haft zu verkürzen oder aufzuheben.